Kosten & allgemeine Infos

50 Minuten

€ 80

90 Minuten

€ 150

Bei finanziellen Engpässen können nach Absprache individuelle Sozialtarife angeboten werden.

In Ausbildung unter Supervision

„In Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich im zweiten und letzten Abschnitt meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin befinde und berechtigt bin, selbstständig als Psychotherapeutin zu arbeiten. Diese Arbeit wird jedoch regelmäßig mit erfahrenen LehrtherapeutInnen reflektiert. Natürlich geschieht diese Reflexion unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und hat für Sie den Vorteil einer kontinuierlichen Qualitätssicherung des gemeinsamen Therapieprozesses.

Bezahlung

Das Erstgespräch am Ende der Sitzung in Bar zu bezahlen. Alle Folgegespräche werden dann per Banküberweisung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Honorarnote von Ihnen auf das angegebene Konto überwiesen. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und sind nach §6 Abs. 1 Z19 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Sozialtarife nach Absprache und je nach Verfügbarkeit möglich. Aktuell ist keine Verrechnung mit den Krankenkassen möglich. Bei Engpässen können nach Absprache individuelle Sozialtarife angeboten werden.

Absageregelung

Termine, die wir uns vereinbaren sind verbindlich. Sollten es doch einmal passieren, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir 48H vorher Bescheid zu geben (Per Email oder SMS). Nicht- oder zu spät abgesagte Termine werden zur Gänze verrechnet.

Dauer & Frequenz

In der Regel dauert eine Therapieeinheit im Einzelsetting 50 Minuten. Es ist jedoch auch möglich, Doppeleinheiten zu vereinbaren. Familien-, Mehrpersonen- und Paartherapie dauern 90 Minuten. Das Intervall in dem wir uns sehen ist individuell zu vereinbaren. Meistens finden die Sitzungen 14-tägig oder wöchentlich statt. Häufigkeit und Dauer können je nach Bedarf besprochen und angepasst werden.

Berufspflichten

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich nach § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Dritten und über den Abschluss der Psychotherapie hinaus. Diese gilt auch gegenüber Behörden, Ärzt:innen, Angehörigen, sowie auch für Kinder und Jugendliche gegenüber ihren Eltern.

Ohne Ihr Einverständnis darf somit nichts von mir weitergegeben werden, es sei denn, es besteht akute Selbst- oder Fremdgefährdung.

Dokumentationspflicht

Neben der Verschwiegenheit gibt es eine weitere Berufspflicht, die ich zu erfüllen habe- und zwar die Dokumentationspflicht. Zu diesem Zweck werde ich während der Gespräche immer wieder Notizen machen. Diese dienen sowohl meiner Orientierung, als auch der Dokumentation des Therapieverlaufes. Die Notizen werden von mir so aufbewahrt, dass nur ich darauf zugreifen kann. Sie haben jederzeit das Recht, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen.